Ihre Beitragseinreichung

Wir freuen uns darüber, wenn Sie als Teilnehmer/in an der DKG Jahrestagung einen Vortrag halten oder mit einem Poster Ihre Forschungsergebnisse einem breiten internationalen Publikum vorstellen möchten. Sie können auch mehrere Beiträge einreichen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie die nachfolgenden Hinweise für Ihre Teilnahme an der Veranstaltung als Referent/in eines oralen Vortrages oder als Autor/in eines Posters zu beachten.


Ihre Kurzzusammenfassung (Short Abstract):

  • Ihre Einreichung wird vorab durch den Programmausschuss bewertet. Dieses Gremium entscheidet anhand Ihrer Kurzzusammenfassung (Short abstract), ob Ihr Vortrag/Poster für die Konferenz akzeptiert wird. In diesem Fall wird der Short abstract im Abstract-Band zur Konferenz zusammen mit Ihren Kontaktdaten und den Mitautoren des Beitrags veröffentlicht.
  • Alle Kurzzusammenfassungen müssen über dieses Kongressmanagement-System eingereicht werden. Dabei gilt:
    • Sie müssen in englischer Sprache verfasst werden.
    • Maximal 6 Autoren sind zulässig.
    • Der Inhaltsteil Ihrer Kurzzusammenfassung darf maximal 1.500 Zeichen umfassen. In dieser Zahl nicht enthalten sind Leerzeichen sowie Vortragstitel, Autoren, Anschriften etc.
    • Bitte verzichten Sie darauf, den Vortragstitel ausschließlich in Großbuchstaben zu schreiben, und gehen Sie im Text sparsam mit Summenformeln um.
    • Es gibt kein Korrektorat. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Kurzzusammenfassung frei von Rechtschreibfehlern ist.
  • Wir behalten uns für die Veröffentlichung im Abstract-Band formale Änderungen an Ihrem Short Abstract vor (z. B. Korrektur der Groß- und Kleinschreibung im Titel oder der Formatierung von Summenformeln).

Es gilt für alle Teilnehmer/innen:

  • Wenn Sie einen Vortrag/Poster einreichen, müssen Sie sich zuerst als Teilnehmer/in zu dieser Veranstaltung anmelden. Im Anschluss können Sie über das Kongressmanagement-System Ihren Beitrag einreichen.
  • Sollten Sie über eine dritte Person zu dieser Veranstaltung angemeldet worden sein, so kann ein Beitrag nur über das Benutzerkonto dieser Person in Ihrem Namen eingereicht werden.
  • Ihre Wahl bei Beitragseinreichung – Poster/Vortrag – ist nicht bindend. Der Programmausschuss entscheidet, ob Ihre Einreichung als Vortrag oder als Poster in das Programm aufgenommen wird. Sie werden über die Entscheidung rechtzeitig per E-Mail und in ihrem Account im Kongressmanagement-System bzw. per E-Mail informiert.
  • Wenn Ihre Einreichung von dem Programmausschuss nicht akzeptiert wird, so können Sie Ihre Teilnahme an der Veranstaltung bis zum 31. Januar 2017 kostenfrei stornieren. Schreiben Sie dazu bitte eine E-Mail an die DKG-Geschäftsstelle unter congress@dkg.de.
  • Der Programmausschuss erwartet, dass alle Vortragende und Autor/innen, deren eingereichte Beiträge akzeptiert worden sind, ihre Teilnahmegebühr fristgerecht bis zum 31. Januar 2017 begleichen. Sollten Sie bis zu diesem Termin Ihre Teilnahmegebühr nicht beglichen haben, so kann Ihre Einreichung im Programm und in den Konferenzunterlagen nicht berücksichtigt werden.  Ihre Kurzzusammenfassung wird in diesem Fall nicht in den Abstract-Band mit aufgenommen.
  • Besonders geeignete Beiträge können in der DKG Verbandszeitschrift „cfi/Ber. der DKG“ bzw. in der internationalen keramischen Fachzeitschrift „Journal of Ceramic Science and Technology (JCST)“ veröffentlicht werden. Diese Beiträge werden von dem Programmausschuss mit den Herausgebern der Zeitschriften nach dem Symposium ausgewählt. In diesem Fall wird man - unaufgefordert und per E-Mail - Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Es gilt für alle Referenten/innen (orale Vorträge/Poster):

  • Der Tag Ihres Vortrags ist von der Programmgestaltung abhängig und kann der 20., 21. oder 22. März 2017 sein. Um Ihren Vortrag halten zu können, müssen Sie an dem entsprechenden Tag anwesend sein.
  • Sie können zu Ihrem eingereichten Beitrag optional einen Lebenslauf hinzufügen. Der Vorsitzende des Panels wird ihn verwenden, um Sie persönlich - vor Ihrem Vortrag - mit einigen einleitenden Worten vorzustellen (Name und Titel, derzeitiger Beruf, aktueller Arbeitgeber, Ausbildung, Werdegang, Mitgliedschaften, Aktivitäten, Interessen, Arbeitsfelder, sowie eventuell weitere persönliche Informationen).
  • Vortragsdauer:
    • Plenary speaker: Die Vortragsdauer beträgt 30 Minuten.
    • Keynote speaker, Preferential lecture: Die Vortragsdauer 25 Minuten (ohne Diskussion).
    • Speaker: Die Vortragsdauer 15 Minuten mit anschließender 10-minütiger Diskussion
  • Vortragssprache: Deutsch oder Englisch
  • Vortragsfolien: Ausschließlich in englischer Sprache

Es gilt für den Autor/in eines Posters:

  • Die Poster-Session findet am 20. März 2017 statt. Um Ihr Poster zu präsentieren, müssen Sie an diesem Tag anwesend sein.
  • Posterformat: DIN A0 vertikal (841 mm breit, 1189 mm hoch)
  • Bei der Teilnahme am Posterwettbewerb stellen Sie Ihr Poster mit einem zweiminütigen Kurzvortrag in englischer Sprache vor. Dieser kann durch maximal zwei Vortragsfolien – ebenfalls in englischer Sprache – unterstützt werden.

Präsentationen für Vorträge und Posterwettbewerb:

  • Bitte reichen Sie Ihre vollständige Vortragspräsentation über dieses Kongressmanagement-System ein (Uploadfunktion).
  • Die Organisatoren werden sich bemühen, vor Ort einen Speakers Preview Room einzurichten, um die Vortragspräsentationen per USB-Stick zu übernehmen.
  • Ausschließliches Präsentationsformat ist Microsoft PowerPoint (ab Version 2010) für Windows. Bitte beachten Sie die Inkompatibilitäten zwischen Apple- und Windows-Betriebssystemen. Es gilt: Eine Datei pro Vortrag. Medien wie Video-Clips müssen deswegen in die abgegebenen Dateien integriert sein. Laptops und Beamer stehen in allen Vortragssälen zur Verfügung. Eigene Laptops können aus organisatorischen Gründen jedoch nicht angeschlossen werden.

Termine und Fristen

Bitte beachten Sie die folgenden Termine und Fristen zur Einreichung von oralen Vorträgen, Poster und Wettbewerbsbeiträgen:

 
15. März 2017

Anmeldeschluss
 

11. März 2017:
Redaktionsschluss - Teilnehmerverzeichnis


13. November 2016:
Die Frist zur Einreichung von Vorträgen endet.


30. November 2016:
Die Frist zur Einreichung von Postern endet.

 

Dezember 2016

  • Teilnehmerrechnungen an Vortragende und Autoren werden per E-Mail versandt.
  • Vorläufige Programmübersicht (nur orale Vorträge) wird veröffentlicht.
     

31.Januar 2017:

  • Die Frist zur Zahlung der Teilnahmegebühr für Vortragende und Autoren endet. Bei Nichtzahlung kann der Beitrag nicht im Programm und in den Konferenzunterlagen berücksichtigt werden.
  • Die Sonderfrist für Referent/innen eines nicht akzeptierten Vortrages bzw. Autor/innen eines nicht akzeptierten Posters zur Stornierung ihrer Teilnahme endet. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist darüber hinaus kostenfrei möglich.
  • Die Frist zur Einreichung von Beiträgen zum Walter-Hennicke-Vortragswettbewerb endet.
  • Frühbuchertarif endet
     

28. Februar 2017: 

Frist zur Einreichung der Vortragsfolien zum Posterwettbewerb endet; bei Nichteinreichung kann der Beitrag nicht im Programm und in den Konferenzunterlagen berücksichtigt werden.